Missbrauch des Beschwerderechts
Der Missbrauch des Beschwerderechts bezeichnet eine zweckwidrige oder unredliche Nutzung der Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach Art. 35 Abs. 3 Buchst. a EMRK ist eine Beschwerde unzulässig, wenn sie einen Missbrauch des Beschwerderechts darstellt. Der Ausschlussgrund wird zurückhaltend angewandt. Er kann insbesondere eingreifen, wenn der Beschwerdeführer den Gerichtshof bewusst täuscht, entscheidende Tatsachen verschweigt oder das Verfahren in schwerwiegender Weise zweckwidrig benutzt.
Typische Fallgruppen
Ein Missbrauch kann vorliegen, wenn gefälschte Unterlagen vorgelegt, maßgebliche neue Entwicklungen absichtlich verschwiegen oder wissentlich falsche Angaben gemacht werden. Auch eine besonders beleidigende Kommunikation oder die Veröffentlichung vertraulicher Vergleichsverhandlungen kann je nach Umständen erheblich sein.
Nicht jeder Fehler, jede Übertreibung oder schwache rechtliche Argumentation ist bereits missbräuchlich. Erforderlich ist regelmäßig ein qualifizierter Verstoß gegen die redliche Verfahrensführung.
Rechtsfolge
Der EGMR erklärt die Beschwerde für unzulässig. Eine Prüfung der behaupteten Verletzung der EMRK findet dann nicht statt.
Beispiel
Ein Beschwerdeführer behauptet, eine innerstaatliche Entschädigung nicht erhalten zu haben, obwohl sie ihm bereits vollständig gezahlt wurde, und verschweigt dies bewusst. Darin kann ein Missbrauch des Beschwerderechts liegen.
Häufige Fragen
Ist eine erfolglose Beschwerde automatisch missbräuchlich?
Nein. Eine unbegründete oder unzulässige Beschwerde ist nicht allein deshalb missbräuchlich.
Kann nachträgliches Verhalten berücksichtigt werden?
Ja. Auch das Verhalten während des laufenden Verfahrens kann für die Beurteilung relevant sein.
Verwandte Begriffe
Zulässigkeit einer EGMR-Beschwerde, Offensichtlich unbegründete Beschwerde, Individualbeschwerde zum EGMR.
Weiterführend: Zulässigkeitsleitfaden des EGMR.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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