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Adoptionspflege

Adoptionspflege ist die Zeit, in der ein Kind vor der familiengerichtlichen Adoptionsentscheidung bei dem vorgesehenen Annehmenden lebt und von ihm betreut wird. Sie ermöglicht die Prüfung, ob sich eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung entwickelt und die Annahme dem Kindeswohl dient. Dauer und Ausgestaltung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Währenddessen besteht noch nicht die vollständige rechtliche Elternstellung aus der Adoption; Jugendamt oder Adoptionsvermittlungsstelle begleiten regelmäßig den Prozess.

Rechtliche Bedeutung

Die Adoptionspflege ist eine Bewährungs- und Kennenlernphase, keine bloße Wartezeit. Alltag, Bindungsentwicklung und Erziehungsfähigkeit werden beobachtet.

Voraussetzungen und Folgen

Die Aufnahme erfolgt mit dem Ziel der Adoption. Sorge- und Vertretungsbefugnisse bleiben bis zur Annahme gesondert geregelt.

Beispiel

Ein zweijähriges Kind lebt nach Vermittlung mehrere Monate bei den Adoptionsbewerbern. Fachkräfte begleiten die Familie und berichten dem Gericht über die Entwicklung.

Häufige Fragen

Sind die Bewerber schon rechtliche Eltern?

Nein. Die volle Elternstellung entsteht erst durch den Adoptionsbeschluss.

Gibt es eine feste Mindestdauer?

Das Gesetz nennt keine starre allgemeine Frist; entscheidend ist eine ausreichende Erprobung.

Wer begleitet die Adoptionspflege?

Regelmäßig die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Kindeswille, Kindeswohlgefährdung, Internationales Familienrecht, Vaterschaftsanerkennung.

Vertiefend: § 1744 BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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