Festsetzungsverjährung
Festsetzungsverjährung bedeutet, dass eine Steuer nach Ablauf der gesetzlichen Festsetzungsfrist grundsätzlich nicht mehr festgesetzt, aufgehoben oder geändert werden darf. Sie dient der Rechtssicherheit und begrenzt den Zeitraum, in dem Finanzbehörde und Steuerpflichtiger mit einer erstmaligen oder geänderten Steuerfestsetzung rechnen müssen. Maßgeblich sind §§ 169 bis 171 der Abgabenordnung. Rechtsfolge Mit Eintritt der Festsetzungsverjährung ist eine…