Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt. Sie mindern bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dazu gehören insbesondere Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, bestimmte Unterhaltsleistungen, Spenden und unter gesetzlichen Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten. Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind keine Sonderausgaben. Arten Das Gesetz unterscheidet allgemeine Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Für einzelne Positionen bestehen…