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  • Sonderausgaben

    Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt. Sie mindern bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dazu gehören insbesondere Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, bestimmte Unterhaltsleistungen, Spenden und unter gesetzlichen Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten. Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind keine Sonderausgaben. Arten Das Gesetz unterscheidet allgemeine Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Für einzelne Positionen bestehen…

  • Betriebsausgaben

    Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch einen Betrieb veranlasst sind. Sie mindern bei den Gewinneinkünften den steuerpflichtigen Gewinn, soweit kein gesetzliches Abzugsverbot eingreift. Die Definition steht in § 4 Abs. 4 EStG. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, nicht allein die Bezeichnung oder Zahlungsweise einer Ausgabe. Betriebliche Veranlassung Aufwendungen sind betrieblich veranlasst, wenn…

  • Werbungskosten

    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie werden bei den Überschusseinkünften von den Einnahmen abgezogen und mindern dadurch die steuerpflichtigen Einkünfte. Typische Beispiele sind beruflich veranlasste Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Die gesetzliche Grundregel enthält § 9 des Einkommensteuergesetzes. Anwendungsbereich Werbungskosten sind insbesondere bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung…

  • Einkunftsarten

    Die Einkunftsarten sind die sieben im Einkommensteuergesetz abschließend geregelten Kategorien steuerbarer Einkünfte. Nur Einnahmen, die einer dieser Kategorien zugeordnet werden können, unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Unterschieden wird zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften; die Zuordnung bestimmt insbesondere, wie das steuerliche Ergebnis ermittelt wird. Die sieben Einkunftsarten § 2 EStG nennt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger…

  • Zu versteuerndes Einkommen

    Das zu versteuernde Einkommen ist die zentrale Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Es entsteht nach den gesetzlich vorgegebenen Rechenschritten aus der Summe der Einkünfte, vermindert insbesondere um bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Erst auf diesen Endbetrag wird der Einkommensteuertarif angewendet; es ist daher nicht mit Einnahmen, Einkünften oder Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Berechnung Ausgangspunkt sind die sieben Einkunftsarten….

  • Einkünfte

    Einkünfte sind im Einkommensteuerrecht die Ergebnisse der sieben gesetzlich bestimmten Einkunftsarten. Bei Gewinneinkünften werden sie grundsätzlich als Gewinn, bei Überschusseinkünften als Überschuss der Einnahmen über Werbungskosten ermittelt. Die Summe der Einkünfte bildet eine wesentliche Zwischenstufe auf dem Weg zum Einkommen und zum zu versteuernden Einkommen. Gewinn- und Überschusseinkünfte Zu den Gewinneinkünften gehören Land- und Forstwirtschaft,…

  • Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Ihre Grundlage bildet das Einkommensteuergesetz. Erfasst werden die dort abschließend geregelten Einkunftsarten; aus den Einkünften wird über mehrere Rechenschritte das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Auf dieses wird der gesetzliche Tarif angewendet. Steuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig….

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    Aussetzung der Vollziehung

    Die Aussetzung der Vollziehung ist vorläufiger Rechtsschutz gegen einen vollziehbaren Steuerbescheid oder anderen Verwaltungsakt. Sie bewirkt, dass die angegriffene Regelung bis zur Entscheidung über Einspruch oder Klage vorerst nicht durchgesetzt wird. Voraussetzung sind regelmäßig ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder eine unbillige Härte. Der Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht. Voraussetzungen Die Finanzbehörde kann…

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    Bundesfinanzhof (BFH)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle. Er steht an der Spitze der Finanzgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in München. Der BFH entscheidet insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte sowie über bestimmte Beschwerden. Seine Entscheidungen prägen die Auslegung des deutschen Steuerrechts. Aufgaben Der BFH überprüft angefochtene Entscheidungen grundsätzlich…

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    Finanzgerichtsbarkeit

    Die Finanzgerichtsbarkeit ist der Gerichtszweig, der Rechtsschutz in öffentlich-rechtlichen Abgabenangelegenheiten gewährt. Sie entscheidet insbesondere über Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Der Aufbau ist zweistufig: In erster Instanz entscheiden die Finanzgerichte, als oberster Gerichtshof des Bundes der Bundesfinanzhof (BFH). Verfahrensgrundlage ist vor allem die Finanzgerichtsordnung. Aufbau und Zuständigkeit Die Finanzgerichte sind Gerichte der Länder. Der Bundesfinanzhof…