Konkrete Normenkontrolle
Die konkrete Normenkontrolle ist ein Verfahren, in dem ein Gericht die Entscheidung des zuständigen Verfassungsgerichts über die Gültigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes einholt. Hält ein Gericht ein nachkonstitutionelles Gesetz, auf dessen Gültigkeit seine Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, muss es das Verfahren aussetzen und die Frage vorlegen. Das vorlegende Gericht darf das Gesetz nicht selbst verwerfen. Auf…