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    Konkrete Normenkontrolle

    Die konkrete Normenkontrolle ist ein Verfahren, in dem ein Gericht die Entscheidung des zuständigen Verfassungsgerichts über die Gültigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes einholt. Hält ein Gericht ein nachkonstitutionelles Gesetz, auf dessen Gültigkeit seine Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, muss es das Verfahren aussetzen und die Frage vorlegen. Das vorlegende Gericht darf das Gesetz nicht selbst verwerfen. Auf…

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    Abstrakte Normenkontrolle

    Die abstrakte Normenkontrolle ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit höherrangigem Recht unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit geprüft wird. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Das Verfahren dient der objektiven Kontrolle von Rechtsnormen. Bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen, kann das Bundesverfassungsgericht…

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    Organstreitverfahren

    Organstreitverfahren bezeichnet ein kontradiktorisches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über Umfang und Grenzen verfassungsrechtlicher Rechte und Pflichten oberster Bundesorgane oder anderer mit eigenen Organrechten ausgestatteter Beteiligter. Rechtsgrundlagen sind Artikel 94 Absatz 1 Nummer 1 GG, § 13 Nummer 5 und §§ 63 bis 67 BVerfGG. Der Antragsteller muss eine mögliche Verletzung oder unmittelbare Gefährdung eigener Organrechte…

  • Kommunale Selbstverwaltung

    Die kommunale Selbstverwaltung ist das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Sie ist in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes und zusätzlich in den Landesverfassungen geschützt. Die Garantie umfasst einen eigenen Aufgabenbereich und organisatorische, personelle, finanzielle, planerische und rechtsetzende Befugnisse. Gesetzliche Eingriffe sind möglich,…

  • Homogenitätsprinzip

    Das Homogenitätsprinzip verpflichtet die Länder, ihre verfassungsmäßige Ordnung an bestimmten Grundentscheidungen des Grundgesetzes auszurichten. Nach Artikel 28 Absatz 1 GG muss sie insbesondere den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen. Außerdem benötigen Länder, Kreise und Gemeinden eine aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung. Das Prinzip verlangt keine vollständige Gleichheit…

  • Bundestreue

    Die Bundestreue, auch bundesfreundliches Verhalten genannt, ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz des deutschen Bundesstaates. Er verpflichtet Bund und Länder, bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten aufeinander Rücksicht zu nehmen und die bundesstaatliche Ordnung nicht zu beeinträchtigen. Die Bundestreue begründet grundsätzlich keine neuen Kompetenzen, sondern beeinflusst die schon bestehenden Rechte und Pflichten. Sie kann insbesondere Informations-, Abstimmungs-, Rücksichtnahme-…

  • Vermittlungsausschuss

    Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Er soll bei Meinungsverschiedenheiten über ein Gesetz einen politisch und rechtlich tragfähigen Kompromiss ermöglichen. Das Gremium besteht aus Mitgliedern beider Verfassungsorgane und kann Änderungen des Gesetzesbeschlusses vorschlagen. Es beschließt das Gesetz nicht selbst. Seine Bedeutung und das Recht zu seiner Anrufung unterscheiden sich danach, ob…

  • Einspruchsgesetz

    Ein Einspruchsgesetz ist ein Bundesgesetz, bei dem die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist. Der Bundesrat kann jedoch nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch einlegen. Diesen Einspruch darf der Bundestag mit den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Mehrheiten zurückweisen. Anders als beim Zustimmungsgesetz besitzt der Bundesrat daher kein endgültiges Vetorecht. Ob ein Gesetz Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz ist, richtet sich danach,…

  • Zustimmungsgesetz

    Ein Zustimmungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das nur zustande kommt, wenn der Bundesrat ihm ausdrücklich zustimmt. Das Zustimmungserfordernis besteht nicht allgemein, sondern nur, wenn das Grundgesetz es für die jeweilige Regelung vorsieht. Verweigert der Bundesrat endgültig seine Zustimmung, scheitert das Gesetz. Zustimmungsgesetze betreffen häufig Interessen der Länder, etwa ihre Finanzen oder Verwaltung. Sie unterscheiden sich von…

  • Konkurrierende Gesetzgebung

    Die konkurrierende Gesetzgebung ist eine Form der Gesetzgebungskompetenz, bei der die Länder grundsätzlich zur Gesetzgebung befugt sind, solange und soweit der Bund von seiner Kompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Die einschlägigen Sachgebiete nennt vor allem Artikel 74 des Grundgesetzes. Für manche Materien darf der Bund nur tätig werden, wenn eine bundesgesetzliche Regelung im gesamtstaatlichen Interesse…