Wahlschuld
Eine Wahlschuld ist ein Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen alternativ geschuldet werden, der Schuldner jedoch nur eine davon erbringen muss. Das Wahlrecht steht nach § 262 BGB im Zweifel dem Schuldner zu, kann aber anders zugeordnet sein. Die Wahl erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Mit ihrer wirksamen Ausübung gilt die gewählte Leistung als…