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  • Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen

    Die Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen ist das seevölkerrechtliche Recht von Schiffen und Luftfahrzeugen, Archipelgewässer und das angrenzende Küstenmeer in normaler Weise zum ununterbrochenen und zügigen Transit zu durchqueren. Artikel 53 des Seerechtsübereinkommens verbindet dabei Schifffahrt und Überflug zwischen Teilen der Hohen See oder ausschließlichen Wirtschaftszonen. Die Durchfahrt folgt festgelegten Wegen beziehungsweise unter besonderen Voraussetzungen gewöhnlich genutzten…

  • Archipelgewässer

    Archipelgewässer sind die innerhalb rechtmäßig gezogener Archipelbasislinien liegenden Meeresflächen eines Archipelstaates. Nach Artikel 49 des Seerechtsübereinkommens erstreckt sich dessen Souveränität auf diese Gewässer, ihren Luftraum, den Meeresboden, den Untergrund und die darin enthaltenen Ressourcen. Sie bilden eine besondere rechtliche Gewässerkategorie und sind nicht ohne Weiteres mit inneren Gewässern gleichzusetzen. Der staatliche Hoheitsanspruch wird insbesondere durch…

  • Gerade Basislinie

    Eine gerade Basislinie ist eine seevölkerrechtliche Verbindung geeigneter Küstenpunkte, die unter besonderen geografischen Voraussetzungen an die Stelle der entlang der Küste verlaufenden normalen Basislinie tritt. Artikel 7 des Seerechtsübereinkommens erlaubt diese Methode insbesondere bei tief eingeschnittenen Küsten oder unmittelbar vorgelagerten Inselketten. Die Linien dürfen sich nicht erheblich vom allgemeinen Küstenverlauf entfernen; eingeschlossene Gewässer müssen hinreichend…

  • Normale Basislinie

    Die normale Basislinie ist im Seevölkerrecht die Niedrigwasserlinie entlang der Küste, von der grundsätzlich die Breite des Küstenmeers gemessen wird. Maßgeblich ist ihre Darstellung in den vom Küstenstaat amtlich anerkannten Seekarten großen Maßstabs. Artikel 5 des Seerechtsübereinkommens legt diese Regel fest, soweit keine besondere Messmethode eingreift. Die Basislinie ist damit eine rechtliche Bezugsgrenze und nicht…

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    Exceptio doli

    Exceptio doli bezeichnet im römischen Recht eine prozessuale Einrede gegen die Durchsetzung eines Anspruchs unter betrügerischen oder treuwidrigen Umständen. Sie ermöglicht dem Beklagten, eine nach strengem Recht zunächst begründete Klage durch den Hinweis auf unredliches Verhalten des Klägers abzuwehren. Die Einrede kann dessen Verhalten bei der Begründung des Rechtsverhältnisses oder bei der späteren Rechtsausübung betreffen….

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    Actio negatoria

    Actio negatoria bezeichnet eine dingliche Klage des römischen Rechts, mit der der Eigentümer eine behauptete fremde Berechtigung an seiner Sache abwehrt. Sie dient insbesondere dazu, das Bestehen eines vom Gegner beanspruchten Nutzungs- oder Dienstbarkeitsrechts zu verneinen und entsprechende Eigentumsbeeinträchtigungen zu beseitigen. Anders als die Rei vindicatio zielt sie grundsätzlich nicht auf die Rückgewinnung des entzogenen…

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    Emptio venditio

    Emptio venditio bezeichnet den Kaufvertrag des römischen Rechts, der durch Einigung über Kaufgegenstand und Preis als Konsensualvertrag zustande kommt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Verschaffung der Kaufsache, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Geldpreises. Der Vertrag selbst überträgt grundsätzlich noch kein Eigentum. Dafür bedarf es eines gesonderten Erwerbsvorgangs. Inhalt und Durchsetzung der Pflichten werden…

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    Societas

    Societas bezeichnet im römischen Recht einen durch Einigung begründeten Gesellschaftsvertrag, mit dem mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die Gesellschafter können insbesondere Vermögen oder Arbeit beitragen und Gewinne sowie Verluste nach ihrer Vereinbarung teilen. Der Konsensualvertrag begründet Pflichten zwischen den Beteiligten, schafft aber grundsätzlich keine von ihnen getrennte juristische Person. Seine konkrete Reichweite hängt vom…

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    Mandatum

    Mandatum bezeichnet im römischen Recht einen grundsätzlich unentgeltlichen Auftrag, durch den der Beauftragte eine Tätigkeit im Interesse des Auftraggebers oder eines Dritten übernimmt. Die Bindung entsteht durch Einigung als Konsensualvertrag. Der Beauftragte muss den Auftrag im vereinbarten Umfang ausführen und über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen. Der Auftraggeber kann insbesondere zum Ersatz auftragsbezogener Aufwendungen verpflichtet sein….

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    Depositum

    Depositum bezeichnet im römischen Recht die grundsätzlich unentgeltliche Verwahrung einer fremden beweglichen Sache. Der Hinterleger übergibt sie dem Verwahrer, damit dieser sie aufbewahrt und später zurückgibt; ein eigener Gebrauch ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Vertrag entsteht als Realvertrag durch die Übergabe. Die Actio depositi dient der Durchsetzung der Verwahrerpflichten. Anders als beim Darlehen bleibt regelmäßig…