Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen
Die Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen ist das seevölkerrechtliche Recht von Schiffen und Luftfahrzeugen, Archipelgewässer und das angrenzende Küstenmeer in normaler Weise zum ununterbrochenen und zügigen Transit zu durchqueren. Artikel 53 des Seerechtsübereinkommens verbindet dabei Schifffahrt und Überflug zwischen Teilen der Hohen See oder ausschließlichen Wirtschaftszonen. Die Durchfahrt folgt festgelegten Wegen beziehungsweise unter besonderen Voraussetzungen gewöhnlich genutzten…