Garantien der Nichtwiederholung
Garantien der Nichtwiederholung sind auf die Zukunft gerichtete Sicherungen, die ein für eine völkerrechtswidrige Handlung verantwortlicher Staat unter bestimmten Umständen geben muss. Zusammen mit entsprechenden Zusicherungen sollen sie verhindern, dass die Verletzung erneut eintritt. Artikel 30 Buchstabe b der ILC-Artikel verlangt solche Maßnahmen, wenn die Umstände sie erfordern. Sie können rechtliche, organisatorische oder praktische Veränderungen…