Kollektivbeschwerde nach der Europäischen Sozialcharta
Die Kollektivbeschwerde nach der Europäischen Sozialcharta ist ein internationales Kontrollverfahren, mit dem bestimmte Organisationen die unzureichende Umsetzung sozialer Vertragsrechte durch einen teilnehmenden Staat beanstanden können. Zuständig ist der Europäische Ausschuss für soziale Rechte. Die Beschwerde betrifft allgemeine gesetzliche oder praktische Missstände und ersetzt keine Individualklage auf Entschädigung. Beschwerdeberechtigung und staatliche Annahme des Verfahrens sind erforderlich;…