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    Kollektivbeschwerde nach der Europäischen Sozialcharta

    Die Kollektivbeschwerde nach der Europäischen Sozialcharta ist ein internationales Kontrollverfahren, mit dem bestimmte Organisationen die unzureichende Umsetzung sozialer Vertragsrechte durch einen teilnehmenden Staat beanstanden können. Zuständig ist der Europäische Ausschuss für soziale Rechte. Die Beschwerde betrifft allgemeine gesetzliche oder praktische Missstände und ersetzt keine Individualklage auf Entschädigung. Beschwerdeberechtigung und staatliche Annahme des Verfahrens sind erforderlich;…

  • Europäische Sozialcharta

    Die Europäische Sozialcharta ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz wirtschaftlicher und sozialer Menschenrechte. Neben der ursprünglichen Charta von 1961 besteht die revidierte Fassung von 1996. Sie erfasst unter anderem Arbeitsbedingungen, soziale Sicherung, Gesundheit sowie den Schutz von Familien und besonders gefährdeten Personen. Vertragsstaaten übernehmen die nach dem Vertragssystem ausgewählten Verpflichtungen. Die Einhaltung überwacht…

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    Nachforderungsbescheid

    Ein Nachforderungsbescheid ist im Steuerverfahren eine Steuerfestsetzung, mit der die Finanzbehörde eine bislang nicht oder zu niedrig angemeldete Steuer gegenüber dem Verpflichteten festsetzt. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Steueranmeldungen ermöglicht § 167 AO einen Bescheid insbesondere dann, wenn die behördliche Festsetzung von der Anmeldung abweicht oder diese unterblieben ist. Der Bescheid beruht auf der eigenen steuerlichen Verpflichtung…

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    Verbindliche Zusage

    Eine verbindliche Zusage ist im Steuerverfahren eine auf Antrag erteilte Erklärung der Finanzbehörde über die künftige steuerrechtliche Behandlung eines bereits geprüften Sachverhalts. Nach §§ 204 ff. AO wird sie grundsätzlich im Anschluss an eine Außenprüfung erteilt, wenn diese Behandlung für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen bedeutsam ist. Die Zusage muss schriftlich und als verbindlich gekennzeichnet sein….

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    Duldungsbescheid

    Ein Duldungsbescheid ist im Steuerrecht ein Verwaltungsakt, mit dem die Finanzbehörde einen gesetzlich Verpflichteten zur Duldung einer Vollstreckung heranzieht. § 191 AO unterscheidet ihn vom Haftungsbescheid: Der Adressat schuldet nicht allein aufgrund des Bescheids die fremde Steuer persönlich, sondern muss den Zugriff auf bestimmte Vermögensgegenstände hinnehmen. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens….

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    Haftungsbescheid

    Ein Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Finanzbehörde einen gesetzlich für eine Steuer haftenden Dritten in Anspruch nimmt. Nach § 191 AO setzt er einen eigenständigen gesetzlichen Haftungstatbestand voraus, etwa die schuldhafte Verletzung steuerlicher Vertreterpflichten. Der Haftungsschuldner wird dadurch nicht mit dem ursprünglichen Steuerschuldner gleichgesetzt. Die Behörde muss die Voraussetzungen und regelmäßig auch ihr…

  • Condictio ob turpem vel iniustam causam

    Condictio ob turpem vel iniustam causam bezeichnet den bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückgewähr einer Leistung, wenn deren Zweck so bestimmt ist, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt. § 817 Satz 1 BGB begründet dafür eine besondere Herausgabepflicht. Die Rückforderung kann jedoch grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn auch dem…

  • Condictio ob causam finitam

    Condictio ob causam finitam bezeichnet einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch, wenn der rechtliche Grund einer zunächst gerechtfertigten Leistung später wegfällt. Anders als bei einer von Anfang an rechtsgrundlosen Leistung bestand bei ihrer Erbringung zunächst ein wirksamer Behaltensgrund. § 812 Absatz 1 Satz 2 erste Alternative BGB ordnet für dessen späteres Entfallen grundsätzlich eine Herausgabepflicht an. Der Anspruch…

  • Condictio ob rem

    Condictio ob rem bezeichnet die bereicherungsrechtliche Rückforderung einer Leistung, deren mit dem Empfänger vereinbarter besonderer Erfolg nicht eintritt. § 812 Absatz 1 Satz 2 zweite Alternative BGB erfasst damit eine gemeinsam getragene Zweckbestimmung, die über eine bloß einseitige Erwartung des Leistenden hinausgeht. Der Zweck darf nicht lediglich die Erfüllung einer einklagbaren vertraglichen Pflicht sein, deren…

  • Leistungskondiktion

    Eine Leistungskondiktion ist ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr dessen, was der Empfänger durch die bewusste und zweckgerichtete Zuwendung eines anderen erlangt hat, wenn die maßgeblichen Rückforderungsvoraussetzungen vorliegen. Sie erfasst insbesondere Leistungen ohne ursprünglichen Rechtsgrund, den späteren Wegfall des Rechtsgrundes und das Ausbleiben eines gemeinsam vereinbarten Leistungszwecks. Entscheidend ist die rechtliche Zuordnung der Leistungsbeziehung. Die Rückabwicklung…