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Schuldverhältnis

Schuldverhältnis: Ein Schuldverhältnis ist eine rechtliche Sonderverbindung, kraft deren der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung verlangen kann.

Bedeutung und Voraussetzungen

Schuldverhältnisse entstehen insbesondere durch Vertrag oder unmittelbar durch Gesetz. Neben Leistungspflichten können Rücksichtnahme-, Schutz- und Aufklärungspflichten bestehen. Pflichtverletzungen können Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte auslösen.

Beispiel

Aus einem Kaufvertrag schuldet der Verkäufer die Kaufsache, der Käufer den Kaufpreis.

Abgrenzung

Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.

Häufige Fragen

Entsteht die Rechtsfolge automatisch?

Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.

Verwandte Begriffe

Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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