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Ermittlungsrichter

Ermittlungsrichter ist der Richter, der im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren diejenigen Entscheidungen trifft, die das Gesetz wegen ihrer besonderen Grundrechtsrelevanz oder Bedeutung einem Gericht vorbehält. Dazu gehören insbesondere Anordnungen von Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme oder bestimmten Überwachungsmaßnahmen. Er leitet nicht die Ermittlungen insgesamt; diese Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft. Der Ermittlungsrichter prüft den jeweiligen Antrag unabhängig, sichert Beweise in gesetzlich vorgesehenen Fällen und gewährleistet vorbeugende gerichtliche Kontrolle.

Rechtliche Bedeutung

Seine Zuständigkeit verwirklicht den Richtervorbehalt und begrenzt eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen durch unabhängige Prüfung.

Voraussetzungen und Folgen

Er entscheidet nur auf gesetzlicher Grundlage und bei Vorliegen der jeweiligen Verdachts-, Verhältnismäßigkeits- und Formvoraussetzungen. Gefahr im Verzug kann Ausnahmen begründen.

Beispiel

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchsuchung einer Wohnung. Der Ermittlungsrichter prüft Tatverdacht, Auffindevermutung und Verhältnismäßigkeit und erlässt einen begründeten Beschluss.

Häufige Fragen

Ist er Leiter des Ermittlungsverfahrens?

Nein. Die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren; der Richter entscheidet über gerichtliche Maßnahmen.

Kann die Polizei ihn direkt anrufen?

Die Verfahrenswege richten sich nach der Maßnahme; regelmäßig stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag.

Ist er später der erkennende Richter?

Nicht zwingend und wegen möglicher Vorbefassung in bestimmten Konstellationen ausgeschlossen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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