Automatisierte Entscheidung
Automatisierte Entscheidung ist eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Einzelfallentscheidung, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn ähnlich erheblich beeinträchtigt. Die DSGVO untersagt solche Entscheidungen grundsätzlich, erlaubt sie aber insbesondere bei Erforderlichkeit für einen Vertrag, gesetzlicher Zulassung oder ausdrücklicher Einwilligung. In zulässigen Fällen sind angemessene Garantien nötig, regelmäßig einschließlich menschlichen Eingreifens, Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung.
Rechtliche Bedeutung
Entscheidend ist nicht der Einsatz eines Algorithmus allein, sondern ob eine echte menschliche Prüfung fehlt und die Folge rechtlich oder vergleichbar erheblich ist. Maßgeblich sind Artikel 22 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Abgrenzung
Eine automatisierte Empfehlung fällt nicht unter das Verbot, wenn ein entscheidungsbefugter Mensch sie eigenständig, informiert und ergebnisoffen prüft.
Beispiel
Ein Onlinekreditantrag wird ohne menschliche Beteiligung allein anhand eines Scores endgültig abgelehnt und beeinträchtigt den Antragsteller erheblich.
FAQ
Ist jedes Scoring eine automatisierte Entscheidung?
Nein. Relevant wird es insbesondere, wenn das Scoring ohne echte menschliche Prüfung die erhebliche Entscheidung bestimmt.
Dürfen sensible Daten verwendet werden?
Nur unter besonders engen Voraussetzungen und mit angemessenen Schutzmaßnahmen.
Welche Informationen erhält der Betroffene?
Er ist unter anderem über die automatisierte Entscheidung, aussagekräftige Logikangaben sowie Tragweite und angestrebte Auswirkungen zu informieren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.