Bauvorbescheid
Bauvorbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde einzelne Fragen eines künftigen Bauvorhabens vorab verbindlich klärt. Er dient der Planungssicherheit vor einem vollständigen Bauantrag.
Einordnung
Der Begriff gehört zum Baurecht und zum Bauordnungsrecht.
Beispiel
Die Behörde entscheidet nach Maßgabe des Landesrechts und des konkreten Bauvorhabens.
Häufige Fragen
Ist Rechtsschutz möglich?
Gegen belastende Verwaltungsakte kommen die vorgesehenen Rechtsbehelfe in Betracht.
Verwandte Begriffe
Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvorbescheid
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.