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Bauvorbescheid

Bauvorbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde einzelne Fragen eines künftigen Bauvorhabens vorab verbindlich klärt. Er dient der Planungssicherheit vor einem vollständigen Bauantrag.

Einordnung

Der Begriff gehört zum Baurecht und zum Bauordnungsrecht.

Beispiel

Die Behörde entscheidet nach Maßgabe des Landesrechts und des konkreten Bauvorhabens.

Häufige Fragen

Ist Rechtsschutz möglich?

Gegen belastende Verwaltungsakte kommen die vorgesehenen Rechtsbehelfe in Betracht.

Verwandte Begriffe

Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvorbescheid

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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