Besatzungsstatut
Das Besatzungsstatut regelte seit dem 21. September 1949 die Beziehungen zwischen der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Besatzungsmächten. Es überließ deutschen Organen grundsätzlich die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, behielt den Alliierten jedoch weitreichende Befugnisse vor, insbesondere für Abrüstung, auswärtige Angelegenheiten, Deutschland als Ganzes und Sicherheit. Das 1951 gelockerte Statut endete 1955 mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge und weitgehender Souveränität der Bundesrepublik.
Historische Einordnung
Das Statut wurde von den Militärgouverneuren verkündet und begrenzte die Handlungsfreiheit der Verfassungsorgane trotz des Inkrafttretens des Grundgesetzes.
Rechtliche Bedeutung
Die Alliierte Hohe Kommission konnte in Vorbehaltsbereichen eingreifen. Deutsches Verfassungsrecht bestand damit innerhalb einer übergeordneten besatzungsrechtlichen Ordnung.
Beispiel
Ein außenpolitischer Schritt der Bundesregierung konnte zunächst von alliierten Zuständigkeiten abhängen, obwohl Bundestag und Bundesregierung bereits bestanden.
Häufige Fragen
War die Bundesrepublik 1949 vollständig souverän?
Nein. Das Besatzungsstatut beließ den Westmächten erhebliche Vorbehaltsrechte.
Wann endete das Statut?
Am 5. Mai 1955 mit dem neuen Vertragsregime der Pariser Verträge.
Blieben danach alliierte Rechte bestehen?
Ja. Bestimmte Vorbehalte zu Berlin und Deutschland als Ganzem bestanden bis zur abschließenden Regelung von 1990.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.