Nichtzulassungsbeschwerde
Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung eines Gerichts, die Revision nicht zuzulassen. Sie eröffnet nicht unmittelbar eine neue Sachentscheidung, sondern führt zunächst zu der Prüfung, ob der Zugang zur Revisionsinstanz eröffnet werden muss.
Zweck
Die Revision ist in zahlreichen Verfahren nur zulässig, wenn sie vom Ausgangs- oder Berufungsgericht zugelassen wurde. Verweigert das Gericht die Zulassung, kann diese Entscheidung unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden.
Nichtzulassungsbeschwerde im Zivilprozess
Nach § 544 ZPO unterliegt die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht der Beschwerde. Für die Zulässigkeit gelten unter anderem gesetzliche Anforderungen an die Beschwer sowie strenge Einlegungs- und Begründungsfristen.
Zulassungsgründe
Die Beschwerde muss darlegen, dass ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision besteht. Dazu gehören insbesondere die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Es genügt nicht, lediglich die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils zu behaupten. Der Zulassungsgrund muss konkret und nachvollziehbar herausgearbeitet werden.
Entscheidung
Hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg, wird das Verfahren grundsätzlich als Revisionsverfahren fortgesetzt. Bleibt sie erfolglos, wird das angegriffene Urteil regelmäßig rechtskräftig.
Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde
Eine statthafte Nichtzulassungsbeschwerde gehört grundsätzlich zum fachgerichtlichen Rechtsweg. Sie muss daher regelmäßig vor einer Verfassungsbeschwerde ordnungsgemäß erhoben und begründet werden.
Häufige Fragen
Ist die Nichtzulassungsbeschwerde selbst eine Revision?
Nein. Sie betrifft zunächst nur die Frage, ob die Revision eröffnet wird.
Kann jeder Rechtsfehler die Zulassung begründen?
Nein. Erforderlich ist grundsätzlich ein gesetzlich anerkannter Zulassungsgrund.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.