Fahrlässige Brandstiftung
Fahrlässige Brandstiftung ist das fahrlässige Verursachen einer Brandstiftung an den von § 306d StGB erfassten Tatobjekten oder Gefährdungslagen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
Erforderlich sind objektive Sorgfaltspflichtverletzung, Vorhersehbarkeit, Vermeidbarkeit und der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang. Welche Grundtatbestände erfasst sind, bestimmt die gesetzliche Verweisung.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Täter lässt eine offene Flamme trotz erkennbarer Gefahr unbeaufsichtigt und verursacht dadurch einen Gebäudebrand.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Fahrlässige Brandstiftung?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.