Blutentnahme
Blutentnahme ist die Gewinnung einer Blutprobe für strafprozessuale Untersuchungen, insbesondere zur Bestimmung von Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder genetischen Merkmalen. Der Eingriff darf ohne Einwilligung des Beschuldigten angeordnet werden, wenn er für das Verfahren erforderlich ist und kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Die Entnahme muss grundsätzlich durch einen Arzt nach den Regeln ärztlicher Kunst erfolgen. Bei bestimmten Verkehrsdelikten sieht das Gesetz besondere Anordnungskompetenzen ohne vorherige Richterentscheidung vor.
Rechtliche Bedeutung
Die Probe ist ein körperliches Beweismittel; Entnahme und spätere Analyse benötigen jeweils eine tragfähige gesetzliche Grundlage.
Voraussetzungen und Folgen
Tatverdacht, Beweisbedeutung und Verhältnismäßigkeit müssen vorliegen. Zwang darf nur im erforderlichen Umfang angewandt werden.
Beispiel
Nach einer auffälligen Autofahrt ordnet die Polizei wegen Verdachts der Trunkenheit eine ärztliche Blutentnahme zur Bestimmung der Alkoholkonzentration an.
Häufige Fragen
Darf die Polizei anordnen?
Bei bestimmten Verkehrs- und anderen gesetzlich geregelten Delikten ja; sonst gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln.
Kann der Beschuldigte sich weigern?
Er muss eine rechtmäßige Entnahme dulden, braucht aber nicht freiwillig mitzuwirken.
Wer analysiert die Probe?
Ein geeignetes Labor nach den für den Untersuchungszweck geltenden fachlichen und rechtlichen Regeln.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.