Sachverständigenbeweis
Der Sachverständigenbeweis dient der Aufklärung von Tatsachen, deren Beurteilung besondere Fachkenntnisse erfordert. Ein Sachverständiger vermittelt dem Gericht Erkenntnisse aus einem wissenschaftlichen, technischen, medizinischen oder sonstigen Fachgebiet. Er entscheidet den Rechtsstreit nicht selbst; die rechtliche Würdigung bleibt Aufgabe des Gerichts. Das Gutachten ist ein Beweismittel, dessen Überzeugungskraft das Gericht kritisch und eigenverantwortlich würdigen muss.
Funktion und Voraussetzungen
Das Gericht beauftragt einen geeigneten Sachverständigen und formuliert die Beweisfragen. Die Beteiligten können Einwendungen gegen Person, Methode oder Ergebnis des Gutachtens vorbringen.
Beispiel
Bei einem Baumangel klärt ein Bausachverständiger, ob die ausgeführte Abdichtung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Häufige Fragen
Ist das Gericht an ein Gutachten gebunden?
Nein. Es muss das Gutachten nachvollziehbar würdigen und bei erheblichen Zweifeln ergänzende Aufklärung betreiben.
Verwandte Begriffe
Beweismittel, Beweisaufnahme, Freie Beweiswürdigung, Beweismaß
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.