Regelfahrverbot
Regelfahrverbot ist ein im Bußgeldkatalog für bestimmte schwerwiegende oder wiederholte Verkehrsverstöße typischerweise vorgesehenes Fahrverbot. Liegt der Regelfall vor, spricht dies dafür, dass neben der Geldbuße ein Fahrverbot zur erzieherischen Einwirkung erforderlich ist. Die Behörde und das Gericht bleiben jedoch zur Prüfung des Einzelfalls verpflichtet. Bei atypischen Umständen oder außergewöhnlicher Härte kann vom Fahrverbot abgesehen werden, häufig gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße.
Rechtliche Einordnung
Rechtsgrundlage des Fahrverbots ist § 25 StVG; die Regelfälle ergeben sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung. Das Fahrverbot betrifft das Führen von Kraftfahrzeugen, lässt die Fahrerlaubnis als solche aber bestehen.
Bedeutung und Abgrenzung
Das Regelfahrverbot ist keine automatische Sanktion und keine Fahrerlaubnisentziehung. Letztere beseitigt die Fahrerlaubnis und setzt für eine Neuerteilung regelmäßig ein gesondertes Verfahren voraus.
Beispiel
Ein Betroffener überschreitet innerorts die Geschwindigkeit in einem Umfang, für den der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorsieht. Nur besondere, belegte Umstände können die Regelwirkung entkräften.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Je nach Tat und Entscheidung beträgt es regelmäßig einen bis drei Monate.
Kann eine berufliche Härte genügen?
Nur außergewöhnliche und konkret nachgewiesene Folgen können ein Absehen rechtfertigen; bloße Unannehmlichkeiten reichen nicht.
Darf der Betroffene währenddessen ein Mofa fahren?
Das hängt vom konkreten Verbotsumfang und der rechtlichen Einordnung des Fahrzeugs ab; maßgeblich ist die Entscheidung.
Verwandte Begriffe und Quellen
Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen
Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
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