|

Digitale Dienstleistungen

Digitale Dienstleistungen ermöglichen dem Verbraucher, Daten digital zu erstellen, zu verarbeiten, zu speichern, abzurufen oder mit anderen Nutzern auszutauschen. Beispiele sind Cloudspeicher, soziale Netzwerke, Videoplattformen und webbasierte Software. Für Verbraucherverträge gelten insbesondere die §§ 327 ff. BGB. Der Unternehmer muss die vereinbarte Funktionalität, Verfügbarkeit, Kompatibilität, Sicherheit und notwendige Aktualisierungen gewährleisten. Bei fortlaufender Bereitstellung bestehen Pflichten grundsätzlich während der gesamten Vertragsdauer. Vertragsdauer und Bereitstellungsmodell prägen dabei Umfang und Dauer der Rechte.

Rechtliche Bedeutung

Anders als digitale Inhalte stehen bei digitalen Dienstleistungen fortlaufende Funktionen oder Interaktionen im Vordergrund. Die Abgrenzung wirkt sich auf Bereitstellung, Aktualisierung, Vertragsänderung und Beendigung aus.

Voraussetzungen und Folgen

Bei fehlender Bereitstellung kann der Verbraucher nach Aufforderung den Vertrag beenden. Bei Mängeln hat die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands Vorrang; anschließend kommen Minderung, Beendigung und Schadensersatz in Betracht. Einseitige Änderungen sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.

Beispiel

Ein kostenpflichtiger Cloudspeicher ist über längere Zeit nicht erreichbar und verliert gespeicherte Dateien. Dies kann eine nicht vertragsgemäße digitale Dienstleistung darstellen.

Häufige Fragen

Ist Streaming eine digitale Dienstleistung?

Je nach Ausgestaltung kann Streaming digitale Inhalte bereitstellen und zugleich Elemente einer digitalen Dienstleistung enthalten.

Darf der Anbieter Funktionen ändern?

Bei dauerhafter Bereitstellung nur auf vertraglicher Grundlage, aus triftigem Grund und unter Beachtung gesetzlicher Informations- und Kündigungsrechte.

Verwandte Begriffe

Digitale Produkte, Digitale Inhalte, Verbrauchervertrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Essentialia negotii

    Essentialia negotii sind die wesentlichen Vertragspunkte, über die sich die Parteien einigen müssen, damit ein Vertrag hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar zustande kommt. Welche Punkte wesentlich sind, hängt vom Vertragstyp ab. Beim Kauf gehören regelmäßig Parteien, Kaufsache und Preis dazu; der Preis kann nach gesetzlichen oder vereinbarten Kriterien bestimmbar sein. Neben objektiv notwendigen Punkten können…

  • |

    Doppelresidenz

    Doppelresidenz bezeichnet eine Betreuungsform, bei der ein Kind nach der Trennung in beiden elterlichen Haushalten regelmäßig und in erheblichem Umfang lebt. Der Begriff wird häufig für das Wechselmodell verwendet, betont jedoch die zwei tatsächlichen Lebensmittelpunkte. Eine eigenständige gesetzliche Statusform ist die Doppelresidenz nicht. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach Kindeswohl, Kindeswille, Entfernung der Wohnungen, Alltagsorganisation und…

  • |

    Versicherungsvertrag

    Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen. Rechtliche Bedeutung…

  • |

    Gläubigerverzug

    Gläubigerverzug tritt ein, wenn der Gläubiger die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt oder eine notwendige Mitwirkung unterlässt. Er setzt grundsätzlich Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Schuldners sowie ein tatsächliches oder gesetzlich entbehrliches Angebot voraus. Der Schuldner wird nicht von seiner Pflicht frei, haftet aber nur noch eingeschränkt. Außerdem gehen bestimmte Gefahren über, Aufwendungsersatz kann entstehen…

  • Vermögenssorge

    Die Vermögenssorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der Verwaltung, Erhaltung und rechtliche Vertretung in Vermögensangelegenheiten des minderjährigen Kindes umfasst. Eltern müssen das Kindesvermögen wirtschaftlich und ausschließlich im Interesse des Kindes verwalten. Für bestimmte besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Eigene Vermögensinteressen der Eltern dürfen nicht mit denen des Kindes vermischt werden; bei…

  • | | | |

    Fiktive Schadensabrechnung

    Fiktive Schadensabrechnung ist die Bezifferung eines Fahrzeugschadens auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags, ohne dass der Geschädigte die Reparatur tatsächlich oder vollständig durchführen lässt. Er kann grundsätzlich die objektiv erforderlichen Nettoreparaturkosten verlangen. Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. Der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere, gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen. Bei Totalschaden und…