Sexualdelikte
Sexualdelikte sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die unerwünschte sexuelle Handlungen, Ausbeutung oder besondere Gefährdungen erfassen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
Die §§ 174 ff. StGB enthalten unterschiedliche Tatbestände, Schutzaltersgrenzen, Zwangs- und Ausnutzungslagen. Maßgeblich sind konkrete Handlung, erkennbarer entgegenstehender Wille, Alter und besondere Abhängigkeitsverhältnisse.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Täter nimmt gegen den erkennbaren Willen einer Person eine sexuelle Handlung an ihr vor.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Sexualdelikte?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.