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Nutzungsuntersagung

Nutzungsuntersagung ist eine bauaufsichtliche Anordnung, mit der die Nutzung einer baulichen Anlage untersagt wird, wenn sie öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht.

Einordnung

Der Begriff gehört zum Baurecht und zum Bauordnungsrecht.

Beispiel

Die Behörde entscheidet nach Maßgabe des Landesrechts und des konkreten Bauvorhabens.

Häufige Fragen

Ist Rechtsschutz möglich?

Gegen belastende Verwaltungsakte kommen die vorgesehenen Rechtsbehelfe in Betracht.

Verwandte Begriffe

Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvorbescheid

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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