Nutzungsuntersagung
Nutzungsuntersagung ist eine bauaufsichtliche Anordnung, mit der die Nutzung einer baulichen Anlage untersagt wird, wenn sie öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht.
Einordnung
Der Begriff gehört zum Baurecht und zum Bauordnungsrecht.
Beispiel
Die Behörde entscheidet nach Maßgabe des Landesrechts und des konkreten Bauvorhabens.
Häufige Fragen
Ist Rechtsschutz möglich?
Gegen belastende Verwaltungsakte kommen die vorgesehenen Rechtsbehelfe in Betracht.
Verwandte Begriffe
Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvorbescheid
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.