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Folgesache

Folgesache ist ein familiengerichtliches Verfahren über eine Rechtsfolge der Scheidung, das unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusammen mit der Ehesache im Scheidungsverbund verhandelt und entschieden wird. Folgesachen können insbesondere den Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Ansprüche aus dem Güterrecht, die Ehewohnung oder Haushaltsgegenstände betreffen. Kindschaftssachen werden nur in den gesetzlich bestimmten Fällen einbezogen. Entscheidend sind ein sachlicher Zusammenhang mit der Scheidung und die rechtzeitige Anhängigkeit.

Rechtliche Bedeutung

Die Einordnung als Folgesache beeinflusst Zeitpunkt und Ablauf der Entscheidung. Das Gericht soll die Scheidung und ihre wesentlichen Folgen möglichst abgestimmt regeln.

Voraussetzungen und Folgen

Antragsabhängige Folgesachen müssen form- und fristgerecht eingeleitet werden. Der Versorgungsausgleich wird regelmäßig von Amts wegen behandelt.

Beispiel

Ein Ehegatte beantragt mehr als zwei Wochen vor dem Scheidungstermin nachehelichen Unterhalt. Der Unterhaltsantrag wird grundsätzlich als Folgesache in den Verbund aufgenommen.

Häufige Fragen

Ist jede Familiensache eine Folgesache?

Nein. Erforderlich ist ein gesetzlich anerkannter Bezug zur Scheidung.

Gehört der Versorgungsausgleich dazu?

Ja, er ist die typische von Amts wegen behandelte Folgesache.

Kann eine Folgesache abgetrennt werden?

Ja, aber nur unter den besonderen Voraussetzungen des FamFG.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Härtefallscheidung, nachehelicher Unterhalt, Ehewohnung, Zugewinnausgleich.

Vertiefend: § 137 FamFG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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