Geschäftsführende Bundesregierung

Geschäftsführende Bundesregierung bezeichnet eine Bundesregierung, die nach Ende ihrer regulären Amtszeit die Geschäfte bis zur Ernennung einer Nachfolgeregierung weiterführt. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist damit für demokratische Willensbildung, Verantwortlichkeit und staatliche Kontrolle besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung.

Voraussetzungen und Folgen

Nach Art. 69 Abs. 3 GG ist sie auf Ersuchen des Bundespräsidenten zur Weiterführung verpflichtet und bleibt grundsätzlich handlungsfähig

Beispiel

Nach einer Bundestagswahl führt das bisherige Kabinett die Regierungsgeschäfte vorübergehend fort

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff geregelt?

Maßgeblich sind je nach Gegenstand das Grundgesetz, Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der beteiligten Verfassungsorgane.

Warum ist der Begriff verfassungsrechtlich bedeutsam?

Er ordnet demokratische Entscheidungsverfahren und sichert Verantwortlichkeit, Transparenz oder gegenseitige Kontrolle staatlicher Organe.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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