Ehegattensplitting
Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer zusammen veranlagter Ehegatten. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen rechnerisch halbiert, die Steuer für die Hälfte ermittelt und anschließend verdoppelt. Wegen des progressiven Tarifs kann dies besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen entlasten. Verfassungsrechtlich berührt das Modell den Schutz von Ehe und Familie sowie die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Das Grundgesetz verlangt Schutz vor Benachteiligung der Ehe, schreibt aber nicht zwingend jede konkrete Ausgestaltung des Splittingverfahrens dauerhaft fest.
Rechtliche Einordnung
Das Verfahren setzt grundsätzlich eine wirksame Ehe, unbeschränkte Steuerpflicht und die Wahl der Zusammenveranlagung nach dem Einkommensteuergesetz voraus.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Die Einkünfte beider Ehegatten werden zusammengerechnet und dem Splittingtarif unterworfen. Bei Einzelveranlagung wird die Steuer dagegen für jeden Ehegatten gesondert berechnet.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Ehe vor steuerlicher Benachteiligung. Art. 3 Abs. 1 GG verlangt zugleich eine sachgerechte Einordnung gegenüber anderen Lebens- und Erwerbsformen.
Beispiel
Ein Ehegatte erzielt 80.000 Euro, der andere 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Der Splittingtarif kann die Progressionswirkung gegenüber getrennter Tarifberechnung mindern.
Häufige Fragen
Ist Zusammenveranlagung zwingend?
Nein. Ehegatten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zwischen Veranlagungsarten wählen.
Warum entsteht ein Vorteil?
Der progressive Tarif wirkt auf zwei rechnerisch gleich hohe Einkommenshälften.
Ist das Splitting ein Grundrecht?
Nein. Verfassungsrechtlich geschützt ist die Ehe; die konkrete Tariftechnik besitzt Gestaltungsspielraum.
Weiterführende Hinweise
Siehe Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung, progressiver Steuertarif und Schutz von Ehe und Familie. Weiterführend informieren steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.