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Legislatives Unrecht

Legislatives Unrecht bezeichnet Schäden, die durch verfassungs- oder unionsrechtswidrige Gesetze verursacht werden. Nach deutschem Amtshaftungsrecht führt ein fehlerhaftes Gesetz grundsätzlich nicht zu individuellen Ersatzansprüchen, weil parlamentarische Gesetzgebung regelmäßig Pflichten gegenüber der Allgemeinheit und nicht gegenüber bestimmten Dritten erfüllt. Ausnahmen kommen bei Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen mit besonderem Drittbezug in Betracht. Daneben kann unionsrechtliche Staatshaftung greifen, wenn eine individualschützende Unionsnorm qualifiziert verletzt wird. Entschädigungsfolgen verfassungswidriger Gesetze bestimmt häufig das Bundesverfassungsgericht durch Nichtigkeit, Übergang oder Fortgeltung.

Rechtliche Einordnung

Die Haftung für Gesetzgebung ist von verfassungsgerichtlicher Normenkontrolle und Entschädigung für rechtmäßige Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu unterscheiden.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Zu prüfen sind Drittbezogenheit, Verschulden, Kausalität und besondere Haftungsregime. Für unionsrechtliche Ansprüche gelten eigenständige Voraussetzungen.

Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge

Demokratische Gestaltungsfreiheit und Gewaltenteilung begrenzen Amtshaftung, während Grundrechte, Vertrauensschutz und Unionsrecht wirksame Korrektur verlangen.

Beispiel

Ein Gesetz verstößt gegen eine klare, individualschützende EU-Richtlinie und verursacht einem Unternehmen unmittelbar einen Schaden. Unionsrechtliche Haftung kann möglich sein.

Häufige Fragen

Haftet der Staat für jedes verfassungswidrige Gesetz?

Nein. Im nationalen Amtshaftungsrecht fehlt regelmäßig die drittbezogene Amtspflicht.

Gibt es unionsrechtliche Haftung?

Ja, bei individualschützender Norm, qualifiziertem Verstoß und unmittelbarer Kausalität.

Wer beseitigt das Gesetz?

Über die Verwerfung formeller Gesetze entscheidet grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht.

Weiterführende Hinweise

Siehe Normenkontrolle, verfassungswidriges Gesetz, Francovich-Haftung und Drittbezogenheit. Weiterführend informieren verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, zivilrecht-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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