| | |

Steuergeheimnis

Das Steuergeheimnis verpflichtet Amtsträger und gleichgestellte Personen, ihnen im Besteuerungsverfahren bekannt gewordene persönliche, wirtschaftliche und betriebliche Verhältnisse nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten. Es ist insbesondere in § 30 AO geregelt. Geschützt werden der Steuerpflichtige und das Vertrauen in eine vollständige Mitwirkung gegenüber der Finanzverwaltung. Offenbarungen sind nur erlaubt, wenn ein Gesetz sie gestattet, der Betroffene zustimmt oder ein besonders geregeltes überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Verstöße können straf-, disziplinar- und haftungsrechtliche Folgen haben.

Rechtliche Einordnung

Das Steuergeheimnis ist bereichsspezifischer Datenschutz und ergänzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es gilt über das Ende des Verfahrens hinaus.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Geschützt sind personenbezogene und betriebliche Tatsachen, die dienstlich bekannt werden. Gesetzliche Offenbarungsbefugnisse sind zweckgebunden und eng anzuwenden.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt Schutz sensibler Finanzdaten. Gesetzliche Übermittlungen müssen bestimmt, erforderlich und verhältnismäßig sein.

Beispiel

Ein Finanzbeamter darf die Einkommensverhältnisse eines Steuerpflichtigen nicht aus privater Neugier an einen Nachbarn weitergeben.

Häufige Fragen

Wer ist gebunden?

Vor allem Amtsträger sowie gesetzlich gleichgestellte Personen mit Zugang zu Steuerdaten.

Darf das Finanzamt Daten weitergeben?

Nur auf gesetzlicher Grundlage, mit Einwilligung oder in besonders geregelten Ausnahmefällen.

Welche Folgen hat ein Verstoß?

Je nach Fall drohen strafrechtliche, disziplinarische und haftungsrechtliche Konsequenzen.

Weiterführende Hinweise

Siehe Abgabenordnung, informationelle Selbstbestimmung, Amtsträger und Datenschutz. Weiterführend informieren steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge