|

Gläubigerverzug

Gläubigerverzug tritt ein, wenn der Gläubiger die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt oder eine notwendige Mitwirkung unterlässt. Er setzt grundsätzlich Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Schuldners sowie ein tatsächliches oder gesetzlich entbehrliches Angebot voraus. Der Schuldner wird nicht von seiner Pflicht frei, haftet aber nur noch eingeschränkt. Außerdem gehen bestimmte Gefahren über, Aufwendungsersatz kann entstehen und bei Geldschulden endet regelmäßig die Verzinsung.

Rechtliche Einordnung

Der Gläubigerverzug ist keine Pflichtverletzung im engeren Sinn, sondern eine gesetzlich geregelte Störung der Leistungsabwicklung.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Erforderlich sind Erfüllbarkeit, ordnungsgemäßes Angebot, Nichtannahme oder fehlende Mitwirkung und grundsätzlich kein Annahmehindernis auf Schuldnerseite.

Rechtsfolgen

Die Haftung des Schuldners wird gemildert; Gefahr- und Kostenfolgen verschieben sich zulasten des Gläubigers.

Beispiel

Der Käufer erscheint trotz vereinbarten Abholtermins nicht, obwohl der Verkäufer die Ware vollständig bereitgestellt hat.

Häufige Fragen

Erlischt die Leistungspflicht?

Nein.

Muss der Gläubiger schuldhaft handeln?

Nein, Verschulden ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Reicht jedes Angebot?

Es muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder ausnahmsweise entbehrlich sein.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Schuldverhältnis, Verzug, Treu und Glauben. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten zivilrecht-faq.de und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Trennungsvereinbarung

    Eine Trennungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Ehegatten oder Partner die rechtlichen und praktischen Folgen ihres Getrenntlebens ordnen. Regelbar sind etwa Nutzung der Wohnung, Haushaltsgegenstände, Konten, Kindes- und Trennungsunterhalt, Betreuung, Umgang sowie Kosten. Für einzelne Abreden verlangt das Gesetz notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung, insbesondere bei Grundstücken oder bestimmten Vereinbarungen über Scheidungsfolgen. Unwirksame, sittenwidrige oder…

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Sie vereinfachen standardisierte Geschäfte, unterliegen aber einer besonderen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Überraschende, unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht Vertragsbestandteil oder sind unwirksam. Einbeziehung AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn…

  • Berliner Testament

    Das Berliner Testament ist eine verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Typischerweise setzen sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsame Kinder oder andere Personen zu Schlusserben des Letztversterbenden. Dadurch erhält der überlebende Partner zunächst den gesamten Nachlass. Die Gestaltung kann jedoch Pflichtteilsansprüche, erbschaftsteuerliche Nachteile und eine erhebliche…

  • Gesetzlicher Forderungsübergang

    Ein gesetzlicher Forderungsübergang ist der Wechsel des Gläubigers einer Forderung aufgrund einer gesetzlichen Regelung. Anders als eine vertragliche Abtretung setzt er keine Übertragungsvereinbarung zwischen dem bisherigen und dem neuen Gläubiger voraus. Das jeweilige Gesetz bestimmt Anlass, Umfang und Zeitpunkt des Übergangs. Nach § 412 BGB gelten bestimmte Regeln des Abtretungsrechts entsprechend, insbesondere zum Schuldnerschutz. Eine…

  • | |

    Aufsichtspflicht der Eltern

    Aufsichtspflicht der Eltern ist die aus der Personensorge folgende Pflicht, ein minderjähriges Kind seinem Alter, Charakter, Entwicklungsstand und der konkreten Gefahr entsprechend zu beaufsichtigen. Sie soll das Kind vor Schäden schützen und verhindern, dass es Dritte schädigt. Umfang und Intensität sind nicht starr: Mit wachsender Einsicht und Selbstständigkeit dürfen Freiräume zunehmen. Eine Pflichtverletzung kann Schadensersatzfolgen…

  • |

    Zivilkammer

    Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Sie ist grundsätzlich mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt, entscheidet in erster Instanz aber häufig durch einen Einzelrichter. Besondere Zuständigkeiten können spezialisierten Kammern zugewiesen sein, etwa für Handelssachen, Bausachen, Bankgeschäfte oder Pressestreitigkeiten. In Berufungsverfahren überprüft die Zivilkammer bestimmte Urteile der Amtsgerichte. Geschäftsverteilungsplan und gesetzliche…