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Verzug

Verzug: Verzug ist die vom Schuldner zu vertretende Verzögerung einer fälligen und durchsetzbaren Leistung.

Bedeutung und Voraussetzungen

Schuldnerverzug setzt grundsätzlich einen fälligen Anspruch, Nichtleistung trotz Möglichkeit, eine Mahnung und Vertretenmüssen voraus. Eine Mahnung ist in den gesetzlichen Fällen entbehrlich, etwa bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit oder endgültiger Leistungsverweigerung.

Beispiel

Eine fällige Rechnung wird trotz Mahnung nicht bezahlt. Der Schuldner kann dadurch in Zahlungsverzug geraten.

Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweiligen Schuldverhältnis, dem betroffenen Anspruch und den einschlägigen Vorschriften des BGB.

Häufige Fragen

Tritt die Rechtsfolge immer automatisch ein?

Nein. Je nach Tatbestand können insbesondere eine Erklärung, Mahnung, Fristsetzung oder Einrede erforderlich sein.

Verwandte Begriffe

Fälligkeit · Verzug · Unmöglichkeit · Schadensersatz · Verjährung

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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