Verzug
Verzug: Verzug ist die vom Schuldner zu vertretende Verzögerung einer fälligen und durchsetzbaren Leistung.
Bedeutung und Voraussetzungen
Schuldnerverzug setzt grundsätzlich einen fälligen Anspruch, Nichtleistung trotz Möglichkeit, eine Mahnung und Vertretenmüssen voraus. Eine Mahnung ist in den gesetzlichen Fällen entbehrlich, etwa bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit oder endgültiger Leistungsverweigerung.
Beispiel
Eine fällige Rechnung wird trotz Mahnung nicht bezahlt. Der Schuldner kann dadurch in Zahlungsverzug geraten.
Rechtsfolgen
Die Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweiligen Schuldverhältnis, dem betroffenen Anspruch und den einschlägigen Vorschriften des BGB.
Häufige Fragen
Tritt die Rechtsfolge immer automatisch ein?
Nein. Je nach Tatbestand können insbesondere eine Erklärung, Mahnung, Fristsetzung oder Einrede erforderlich sein.
Verwandte Begriffe
Fälligkeit · Verzug · Unmöglichkeit · Schadensersatz · Verjährung
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.