|

Schuldverhältnis

Schuldverhältnis: Ein Schuldverhältnis ist eine rechtliche Sonderverbindung, kraft deren der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung verlangen kann.

Bedeutung und Voraussetzungen

Schuldverhältnisse entstehen insbesondere durch Vertrag oder unmittelbar durch Gesetz. Neben Leistungspflichten können Rücksichtnahme-, Schutz- und Aufklärungspflichten bestehen. Pflichtverletzungen können Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte auslösen.

Beispiel

Aus einem Kaufvertrag schuldet der Verkäufer die Kaufsache, der Käufer den Kaufpreis.

Abgrenzung

Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.

Häufige Fragen

Entsteht die Rechtsfolge automatisch?

Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.

Verwandte Begriffe

Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Lehrfreiheit

    Die Lehrfreiheit ist ein Teil der Wissenschaftsfreiheit und schützt die wissenschaftliche Vermittlung von Erkenntnissen, Methoden und Auffassungen. Hochschullehrer dürfen Inhalt, Aufbau und Methode ihrer Lehrveranstaltungen grundsätzlich eigenverantwortlich bestimmen. Die Freiheit besteht jedoch innerhalb der gesetzlichen Hochschulorganisation und entbindet nicht von Studienordnungen, Prüfungsanforderungen oder dienstlichen Pflichten. Einschränkungen müssen die Bedeutung freier wissenschaftlicher Lehre berücksichtigen und verhältnismäßig…

  • | |

    Vermieterpfandrecht

    Vermieterpfandrecht Vermieterpfandrecht ist das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an pfändbaren beweglichen Sachen, die der Mieter in die Mieträume eingebracht hat. Es sichert Forderungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere Mietrückstände, innerhalb der gesetzlichen zeitlichen Grenzen. Unpfändbare Gegenstände und fremde Sachen sind grundsätzlich nicht erfasst. Entfernt der Mieter belastete Sachen ohne Wissen oder gegen Widerspruch, kann der Vermieter…

  • |

    Wirtschaftliche Gewalt

    Wirtschaftliche Gewalt bezeichnet den missbräuchlichen Einsatz finanzieller oder wirtschaftlicher Abhängigkeit, um einen anderen Menschen zu kontrollieren, zu schädigen oder seine eigenständige Lebensführung zu behindern. Der Begriffsrahmen der Istanbul-Konvention erfasst wirtschaftliche Schäden und Leiden als mögliche Gewaltfolgen. Beispiele können die gezielte Entziehung verfügbarer Mittel oder die erzwungene Kontrolle über Einkommen sein. Der Ausdruck begründet jedoch keinen…

  • | |

    Kündigungsbutton

    Der Kündigungsbutton ist die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeit für bestimmte entgeltliche Dauerschuldverhältnisse, die Verbraucher über eine Webseite abschließen können. Nach § 312k BGB muss die Webseite ständig verfügbar und unmittelbar leicht zugänglich eine eindeutig beschriftete Kündigungsschaltfläche, eine Bestätigungsseite und eine Bestätigungsschaltfläche bereitstellen. Der Unternehmer muss Zugang, Inhalt und Beendigungszeitpunkt sofort elektronisch in Textform bestätigen. Fehlt…

  • | |

    Gesetzliche Prozessstandschaft

    Gesetzliche Prozessstandschaft liegt vor, wenn eine Person kraft Gesetzes befugt ist, ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen oder darüber zu verfügen. Die Prozessführungsbefugnis folgt unmittelbar aus einer gesetzlichen Funktions- oder Verwaltungsstellung, während der materielle Rechtsinhaber ein anderer bleibt. Beispiele finden sich beim Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker. Die gesetzliche Prozessstandschaft sichert eine…

  • Verwarnung im Jugendstrafrecht

    Verwarnung im Jugendstrafrecht ist das mildeste Zuchtmittel. Das Jugendgericht hält dem jungen Täter das Unrecht seiner Tat förmlich vor und warnt ihn vor weiteren Straftaten. Die Verwarnung kann allein oder zusammen mit Auflagen ausgesprochen werden. Sie eignet sich vor allem, wenn bereits die deutliche gerichtliche Missbilligung eine ausreichende erzieherische Wirkung erwarten lässt. Für die Anwendung…