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IMSI-Catcher

IMSI-Catcher ist ein technisches Gerät, das sich gegenüber Mobiltelefonen als Funkstation ausgibt und dadurch Geräte- oder Kartennummern sowie den ungefähren Standort eines aktivierten Mobilfunkgeräts ermitteln kann. Im Strafverfahren ist sein Einsatz nur zur Aufklärung bestimmter Tatsachen oder zur Ergreifung eines Beschuldigten unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Kommunikationsinhalte dürfen damit nicht erhoben werden. Die Maßnahme bedarf grundsätzlich richterlicher Anordnung und muss wegen der zwangsläufigen Erfassung Unbeteiligter besonders verhältnismäßig sein.

Rechtliche Bedeutung

Das Gerät dient der Identifizierung oder Lokalisierung eines bislang technisch nicht eindeutig zugeordneten Mobiltelefons.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind konkreter Ermittlungszweck, gesetzlich ausreichender Tatverdacht, Subsidiarität und zeitlich-räumliche Begrenzung. Daten Dritter sind zu löschen.

Beispiel

Ermittler kennen die Rufnummer eines gesuchten Beschuldigten nicht. Ein richterlich angeordneter Einsatz ermittelt in seinem Aufenthaltsbereich die Gerätekennung.

Häufige Fragen

Werden Gespräche mitgehört?

Nein. Die Befugnis erlaubt keine Erhebung von Kommunikationsinhalten.

Sind andere Telefone betroffen?

Technisch können Kennungen Unbeteiligter erfasst werden; ihre Daten dürfen nicht zweckfremd genutzt werden.

Wer entscheidet über den Einsatz?

Grundsätzlich das Gericht, bei gesetzlicher Gefahr im Verzug vorläufig die Staatsanwaltschaft.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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