Kammer des EGMR
Eine Kammer des EGMR ist ein mit sieben Richtern besetzter Spruchkörper des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie entscheidet über Individual- und Staatenbeschwerden, die nicht durch einen Einzelrichter oder einen Ausschuss erledigt werden und nicht der Großen Kammer vorliegen. Die Kammer prüft die Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde und kann Urteile sowie bestimmte verfahrensleitende Entscheidungen erlassen. Ihr gehört grundsätzlich auch der für den betroffenen Staat gewählte Richter an.
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Kammern werden aus den Sektionen des Gerichtshofs gebildet. Sie können eine Beschwerde kommunizieren, Beweise würdigen, eine mündliche Verhandlung durchführen und ein EGMR-Urteil erlassen.
Verhältnis zur Großen Kammer
Eine Kammer kann eine Sache unter bestimmten Voraussetzungen an die Große Kammer des EGMR abgeben. Nach einem Kammerurteil kann außerdem eine Verweisung beantragt werden.
Beispiel
Eine zulässige Individualbeschwerde wirft eine bislang nicht durch gefestigte Rechtsprechung geklärte Frage auf. Eine Kammer entscheidet darüber mit sieben Richtern.
Häufige Fragen
Wie viele Richter hat eine Kammer?
Regelmäßig sieben.
Ist jedes Kammerurteil sofort endgültig?
Nein. Innerhalb der vorgesehenen Frist kann eine Verweisung an die Große Kammer beantragt werden.
Verwandte Begriffe
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Staatenbeschwerde zum EGMR, Verweisung an die Große Kammer.
Weiterführend: Spruchkörper des EGMR.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.