Schuldnerverzeichnis

Das Schuldnerverzeichnis ist ein elektronisches Register, in das Schuldner unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingetragen werden. Eine Eintragung erfolgt insbesondere, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt, die Vollstreckung ohne Aussicht auf Befriedigung bleibt oder bestimmte Pflichten verletzt werden. Das Register soll Gläubigern und anderen berechtigten Stellen Informationen über die Vollstreckungssituation geben. Der Abruf ist nur bei einem gesetzlich anerkannten Zweck zulässig.

Funktion und Voraussetzungen

Die Eintragung kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen, ist aber nicht mit dem Schuldnerverzeichnis einer Auskunftei gleichzusetzen.

Beispiel

Ein Schuldner erscheint ohne ausreichende Entschuldigung nicht zum Termin zur Vermögensauskunft und wird nach den gesetzlichen Regeln eingetragen.

Häufige Fragen

Bleibt die Eintragung dauerhaft bestehen?

Nein. Sie wird nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht, sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen.

Verwandte Begriffe

Vermögensauskunft, Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungserinnerung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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