Reichszivilprozessordnung
Die Reichszivilprozessordnung war die 1877 verkündete und 1879 in Kraft getretene reichseinheitliche Kodifikation des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Als Teil der Reichsjustizgesetze vereinheitlichte sie Zuständigkeiten, Klage, Verhandlung, Beweis, Urteil, Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung. Leitbilder waren unter anderem Mündlichkeit, Öffentlichkeit und Parteibetrieb. Nach zahlreichen Änderungen bildet das Gesetz in rechtlicher Kontinuität die heutige Zivilprozessordnung der Bundesrepublik…