Londoner Statut
Das Londoner Statut vom 8. August 1945 war die rechtliche Grundlage des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg. Es wurde als Anlage zum Londoner Viermächteabkommen von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und der Sowjetunion vereinbart. Das Statut regelte Zusammensetzung, Zuständigkeit und Verfahren des Gerichts und definierte Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem verankerte es die individuelle Verantwortlichkeit staatlicher Funktionsträger.
Historische Einordnung
Das Statut reagierte auf nationalsozialistische Gewalt- und Angriffspolitik. Es verband Elemente verschiedener Prozessordnungen in einem eigens geschaffenen internationalen Verfahren.
Rechtliche Bedeutung
Amtliche Stellung befreite nicht von Verantwortung; Handeln auf Befehl konnte allenfalls strafmildernd berücksichtigt werden. Auch bestimmte Organisationen konnten als verbrecherisch beurteilt werden.
Beispiel
Ein hoher Amtsträger konnte sich nicht allein mit seinem Regierungsamt gegen die Zuständigkeit des Militärgerichtshofs verteidigen.
Häufige Fragen
Ist das Statut ein heutiger Strafkodex?
Nein. Es galt unmittelbar für den Internationalen Militärgerichtshof, beeinflusste aber dauerhaft das Völkerstrafrecht.
Wer vereinbarte es?
Die vier Hauptalliierten USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Sowjetunion.
Warum ist es umstritten?
Diskutiert werden insbesondere Rückwirkung, Auswahl der Angeklagten und die Rolle der Siegermächte.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.