Fehde
Die Fehde war im mittelalterlichen Recht eine förmlich geregelte private Gewaltauseinandersetzung zur Durchsetzung behaupteter Rechte oder zur Wiederherstellung verletzter Ehre. Sie war nicht mit beliebiger Gewalttat gleichzusetzen, sondern setzte nach verbreiteter Auffassung einen rechtmäßigen Anlass, eine Ankündigung durch Fehdebrief und die Beachtung bestimmter Schonregeln voraus. Landfriedensordnungen schränkten die Fehde zunehmend ein. Der Ewige Landfriede von…