Rechtsgeschichte

Historische Rechtsordnungen, Kodifikationen, Gerichte und Entwicklungen des deutschen und europäischen Rechts.

  • Fehde

    Die Fehde war im mittelalterlichen Recht eine förmlich geregelte private Gewaltauseinandersetzung zur Durchsetzung behaupteter Rechte oder zur Wiederherstellung verletzter Ehre. Sie war nicht mit beliebiger Gewalttat gleichzusetzen, sondern setzte nach verbreiteter Auffassung einen rechtmäßigen Anlass, eine Ankündigung durch Fehdebrief und die Beachtung bestimmter Schonregeln voraus. Landfriedensordnungen schränkten die Fehde zunehmend ein. Der Ewige Landfriede von…

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    Gottesurteil

    Ein Gottesurteil war ein mittelalterliches Beweisverfahren, bei dem ein übernatürlich gedeuteter Ausgang Schuld, Unschuld oder Recht einer Partei offenbaren sollte. Formen waren etwa Feuer- und Wasserprobe sowie Zweikampf. Das Verfahren beruhte auf religiösen Vorstellungen und ritualisierten Regeln, nicht auf rationaler Tatsachenermittlung im heutigen Sinn. Kirche und weltliche Herrschaft schränkten Gottesurteile seit dem Hochmittelalter zunehmend ein;…

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    Mainzer Reichslandfriede

    Der Mainzer Reichslandfriede ist ein 1235 auf dem Mainzer Hoftag unter Kaiser Friedrich II. verkündeter allgemeiner Landfriede des Heiligen Römischen Reiches. Er begrenzte die private Fehde, verlangte die vorherige Anrufung des Rechtswegs und stellte schwere Friedensbrüche unter Sanktionen. Die deutsch und lateinisch überlieferte Ordnung stärkte gerichtliche Konfliktlösung und Reichsgewalt. Sie gilt als wichtiger Schritt von…

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    Deutschlandvertrag

    Der Deutschlandvertrag ist die gebräuchliche Bezeichnung für den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten. Er wurde 1952 unterzeichnet, durch die Pariser Verträge von 1954 geändert und trat am 5. Mai 1955 in Kraft. Der Vertrag beendete das Besatzungsstatut und verlieh der Bundesrepublik grundsätzlich die volle Macht eines souveränen Staates….

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    Reichsunmittelbarkeit

    Reichsunmittelbarkeit bezeichnete im Heiligen Römischen Reich die unmittelbare rechtliche Zuordnung einer Person, Körperschaft oder eines Gebiets zu Kaiser und Reich, ohne einen dazwischengeschalteten Landesherrn. Reichsunmittelbar konnten etwa Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte, Reichsritter und bestimmte geistliche Institutionen sein. Aus dem Status folgten unterschiedliche Rechte und Pflichten; nicht jeder Reichsunmittelbare besaß Sitz und Stimme im Reichstag. Mit der…

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    Reichsregiment

    Das Reichsregiment war der Versuch, im Heiligen Römischen Reich ein ständisch mitgetragenes zentrales Regierungsorgan neben dem Kaiser einzurichten. Ein erstes Reichsregiment bestand von 1500 bis 1502, ein zweites wurde 1521 geschaffen und verlor später seine praktische Bedeutung. Vertreter der Reichsstände sollten laufende Reichsangelegenheiten, Friedenssicherung und Verwaltung koordinieren. Beide Anläufe scheiterten vor allem an Interessengegensätzen, unzureichenden…

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    Kurfürstenkollegium

    Das Kurfürstenkollegium war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft der zur Königswahl berechtigten Kurfürsten und eines der drei Kollegien des Reichstags. Die Goldene Bulle von 1356 ordnete das Wahlverfahren und bestätigte zunächst sieben Kurfürsten. Zahl und Zusammensetzung änderten sich später. Das Kollegium besaß neben dem Wahlrecht wichtige Beratungs- und Mitwirkungsrechte in Reichsangelegenheiten und verkörperte die…

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    Deutscher Zollverein

    Der Deutsche Zollverein war ein 1834 wirksam gewordener Zusammenschluss deutscher Staaten unter maßgeblicher Führung Preußens. Seine Mitglieder beseitigten untereinander viele Zollschranken, vereinheitlichten Zollregeln und erhoben einen gemeinsamen Außenzoll. Österreich blieb außerhalb des Bundes. Der Zollverein war kein Staat und keine Verfassung, schuf aber einen großen Wirtschaftsraum, stärkte Preußens politisches Gewicht und bereitete die wirtschaftliche Integration…

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    Wiener Schlussakte

    Die Wiener Schlussakte von 1820 ergänzte und konkretisierte die Deutsche Bundesakte als Grundordnung des Deutschen Bundes. Sie stärkte den monarchischen Charakter der Mitgliedstaaten, bestimmte Grundsätze des Bundeszwecks und regelte Möglichkeiten gemeinsamen Einschreitens bei inneren Unruhen oder Gefährdungen der Bundesordnung. Als Bundesgrundgesetz prägte sie den restaurativen Verfassungsrahmen bis 1866. Freiheits- und Repräsentationsbestrebungen wurden dadurch nicht beseitigt,…

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    Preußenschlag

    Als Preußenschlag wird die Absetzung der geschäftsführenden preußischen Staatsregierung am 20. Juli 1932 durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten bezeichnet. Reichskanzler Franz von Papen wurde zum Reichskommissar für Preußen ernannt und übernahm die Regierungsgewalt. Die Maßnahme stützte sich auf Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung. Der Staatsgerichtshof beanstandete Teile, stellte die Regierung aber nicht vollständig wieder her….