Direktionsrecht
Direktionsrecht ist eine andere Bezeichnung für das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Es erlaubt ihm, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Ort und Zeit näher zu konkretisieren. Das Direktionsrecht schafft keine beliebig neuen Pflichten, sondern bewegt sich innerhalb des Arbeitsvertrags und der höherrangigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen. Rechtliche Bedeutung § 106 Gewerbeordnung bildet die zentrale…