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Testierfreiheit

Testierfreiheit ist die Befugnis eines Erblassers, durch Testament oder Erbvertrag grundsätzlich selbst zu bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhält. Sie umfasst die Entscheidung, gesetzliche Erben einzusetzen oder auszuschließen, Vermächtnisse anzuordnen und weitere letztwillige Regelungen zu treffen. Grenzen ergeben sich insbesondere aus Formvorschriften, Pflichtteilsrecht, Sittenwidrigkeit und gesetzlichen Verboten. Die Freiheit ist zivilrechtlich ausgestaltet und durch die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes geschützt.

Rechtliche Grundlagen

Die §§ 1937 ff. BGB regeln Verfügungen von Todes wegen. Testierfähigkeit, Auslegung, Anfechtung und Bindungen aus einem Erbvertrag können die Wirksamkeit beeinflussen.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Artikel 14 Absatz 1 GG gewährleistet das Erbrecht und schützt auch die private Gestaltung der Vermögensnachfolge. Der Gesetzgeber darf sie aus sozialen und familiären Gründen begrenzen.

Beispiel

Ein Vater setzt testamentarisch einen Freund als Alleinerben ein. Seine Kinder können trotz Enterbung möglicherweise Pflichtteilsansprüche haben.

Häufige Fragen

Kann jeder frei testieren?

Erforderlich ist Testierfähigkeit; bei Minderjährigen und krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit gelten Einschränkungen.

Ist ein Testament immer handschriftlich?

Ein privatschriftliches Testament muss grundsätzlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein; daneben ist notarielle Beurkundung möglich.

Kann ein Erbvertrag später geändert werden?

Nur innerhalb seiner gesetzlichen und vertraglichen Bindungen, häufig nicht einseitig.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Eigentum, Besitz, Vertragsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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