Exmatrikulation
Die Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft eines Studenten an einer Hochschule. Sie erfolgt auf eigenen Antrag oder von Amts wegen, etwa nach erfolgreichem Studienabschluss, endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung, fehlender Rückmeldung oder nicht gezahlten Beiträgen. Die Voraussetzungen bestimmen Hochschulgesetz und Hochschulsatzung. Eine zwangsweise Exmatrikulation greift erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein und muss deshalb formell und materiell rechtmäßig sein. Maßgeblich ist stets die im Entscheidungszeitpunkt geltende Rechtsgrundlage.
Rechtliche Bedeutung
Mit der Exmatrikulation endet grundsätzlich der Studierendenstatus; weitere Folgen können Sozialversicherung, Semesterticket und Prüfungsberechtigung betreffen.
Voraussetzungen und Folgen
Vor einer belastenden Entscheidung sind regelmäßig Anhörung, ordnungsgemäße Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich.
Beispiel
Ein Student wird nach endgültigem Nichtbestehen der letzten Wiederholungsprüfung von Amts wegen exmatrikuliert.
Häufige Fragen
Kann eine Exmatrikulation angefochten werden?
Ja. Gegen einen belastenden Bescheid kommen Widerspruch und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Betracht.
Wirkt ein Rechtsbehelf automatisch aufschiebend?
Das hängt von Gesetz und Einzelfall ab; gegebenenfalls ist Eilrechtsschutz erforderlich.
Verwandte Begriffe
Siehe Hochschulrecht, Prüfungsentscheidung und Anhörung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.