Rechtswahl
Rechtswahl ist die Vereinbarung der Beteiligten, dass auf ihr Rechtsverhältnis die Rechtsordnung eines bestimmten Staates angewendet werden soll. Sie stärkt Vorhersehbarkeit und Privatautonomie, ist aber nur im gesetzlich zugelassenen Umfang wirksam. Besonders bei internationalen Verträgen ist sie verbreitet. Zwingende Schutzvorschriften, Eingriffsnormen und der ordre public können ihre Wirkung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Für vertragliche Schuldverhältnisse regelt…