Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt nach Art. 8 EMRK die persönliche Lebensgestaltung, familiäre Beziehungen, die Wohnung und die Korrespondenz. Der weit gefasste Schutzbereich umfasst unter anderem körperliche und psychische Integrität, Identität, persönliche Daten und tatsächlich gelebte Familienbindungen. Staatliche Eingriffe sind nur auf gesetzlicher Grundlage, zu einem anerkannten Zweck und bei Erforderlichkeit…