Europäischer Konsens
Der europäische Konsens ist ein rechtsvergleichendes Auslegungskriterium des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der EGMR untersucht, ob sich in den Rechtsordnungen oder der Praxis der Vertragsstaaten eine gemeinsame Entwicklung zu einer menschenrechtlichen Frage erkennen lässt. Ein deutlicher Konsens kann den staatlichen Beurteilungsspielraum verengen und eine fortentwickelte Auslegung der Konvention stützen. Fehlt eine gemeinsame Linie, kann dies…