Öffentliches Recht

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    Bauplanungsrecht

    Bauplanungsrecht bestimmt die städtebauliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Es beantwortet vor allem die Frage, ob ein Vorhaben an einem bestimmten Ort verwirklicht werden darf. Zentrale Rechtsquelle ist das Baugesetzbuch mit Regeln zu Bauleitplänen sowie Innen- und Außenbereich. Einordnung Der Begriff ist eng mit Baurecht, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verbunden. Beispiel Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt regelmäßig von…

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    Bauordnungsrecht

    Bauordnungsrecht bezeichnet das überwiegend landesrechtlich geregelte Gefahrenabwehr- und Verfahrensrecht für einzelne bauliche Anlagen. Die Landesbauordnungen bestimmen insbesondere Anforderungen an Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege und Barrierefreiheit sowie Genehmigungs-, Anzeige- und bauaufsichtliche Verfahren. Vom Bauordnungsrecht ist das bundesrechtliche Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung zu unterscheiden: Dieses regelt vor allem, ob und mit welcher Nutzung ein Vorhaben…

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    Baurecht

    Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften über Planung, Errichtung, Änderung, Nutzung und Beseitigung baulicher Anlagen. Es gliedert sich vor allem in öffentliches und privates Baurecht. Während das öffentliche Baurecht die Zulässigkeit eines Vorhabens gegenüber dem Staat bestimmt, regelt das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherrn, Nachbarn, Planern und Unternehmern. Einordnung Der Begriff ist eng mit…

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    Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Identität, Selbstbestimmung und soziale Anerkennung des Menschen. Es wird aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet und ergänzt speziell geregelte Freiheitsrechte. Geschützt sind unter anderem Privat- und Intimsphäre, persönliche Ehre, Recht am eigenen Bild und Wort sowie informationelle Selbstbestimmung. Schutzbereiche Das Recht…

  • Menschenwürde

    Die Menschenwürde ist der oberste Verfassungswert des Grundgesetzes. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist sie unantastbar; alle staatliche Gewalt muss sie achten und schützen. Jeder Mensch besitzt Würde allein aufgrund seines Menschseins. Verboten ist insbesondere, ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabzuwürdigen und seinen elementaren Achtungsanspruch grundsätzlich infrage zu stellen. Schutzgehalt Die Menschenwürde schützt…

  • Gleichheitssatz

    Der Gleichheitssatz verpflichtet den Staat, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln. Der allgemeine Gleichheitssatz steht in Art. 3 Abs. 1 GG. Art. 3 Abs. 2 und 3 enthält besondere Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote. Ungleichbehandlungen bedürfen eines sachlichen Grundes, dessen Gewicht von Gegenstand und Intensität der Differenzierung abhängt. Prüfung Zunächst werden…

  • Informationsfreiheit

    Die Informationsfreiheit ist das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Sie ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt und sichert den freien Zugang zu Informationen, die technisch geeignet und dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit zugänglich zu sein. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber…

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    Eigentum

    Eigentum ist die umfassende rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache oder ein anderes eigentumsfähiges Recht. Im Privatrecht darf der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Art. 14 GG gewährleistet Eigentum zudem als Grundrecht und überlässt Inhalt und Schranken der…

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    Verfassungswidriges Verfassungsrecht

    Verfassungswidriges Verfassungsrecht bezeichnet die Frage, ob eine Norm der Verfassung selbst gegen höherrangige verfassungsrechtliche Maßstäbe verstoßen kann. Beim Grundgesetz betrifft dies vor allem Verfassungsänderungen, die die in Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Grundentscheidungen berühren. Auch ursprüngliche Verfassungsnormen können in besonderen dogmatischen Konstellationen auf innere Widersprüche untersucht werden. Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG schützt…

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    Praktische Konkordanz

    Praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Prinzip zur Lösung von Konflikten zwischen gleichrangigen Verfassungsgütern. Keines der kollidierenden Güter soll einseitig vollständig verdrängt werden. Vielmehr sind beide so zu begrenzen und aufeinander abzustimmen, dass sie jeweils möglichst weitgehend wirksam bleiben. Das Prinzip ist besonders bei Kollisionen verschiedener Grundrechte oder zwischen Grundrechten und anderen Verfassungsbelangen bedeutsam. Funktion Praktische…