Piloturteilsverfahren
Das Piloturteilsverfahren ist ein Verfahren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Behandlung struktureller oder systemischer Probleme, die zahlreiche gleichartige Beschwerden verursachen. In einem Piloturteil stellt der EGMR nicht nur eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, sondern bezeichnet regelmäßig das zugrunde liegende allgemeine Problem und gibt dem betroffenen Staat Hinweise zu geeigneten Abhilfemaßnahmen. Vergleichbare Beschwerden können…