Gewaltenteilung
Gewaltenteilung ist die Aufteilung staatlicher Funktionen auf Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Sie soll Macht begrenzen, gegenseitige Kontrolle ermöglichen und Freiheit sichern. Das Grundgesetz trennt die Gewalten nicht vollständig, sondern verbindet sie durch abgestimmte Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Nach Art. 20 Abs. 2 GG wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der drei Gewalten ausgeübt. Gewalten Parlamente…