Öffentliches Recht

  • Bundesregierung

    Die Bundesregierung ist das oberste Organ der vollziehenden Gewalt des Bundes. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung; innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bundesregierung als Kollegium. Bildung, Aufgaben und Arbeitsweise richten sich insbesondere nach…

  • Bundeskanzler

    Der Bundeskanzler ist der Leiter der Bundesregierung. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er schlägt die Bundesminister zur Ernennung und Entlassung vor und nimmt innerhalb der Bundesregierung eine besonders starke Stellung ein. Seine Wahl, Amtsführung…

  • Bundespräsident

    Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die völkerrechtliche Vertretung des Bundes, die Ausfertigung von Bundesgesetzen, die Ernennung und Entlassung bestimmter Amtsträger sowie Vorschlags- und Reservebefugnisse bei der Regierungsbildung. Die meisten seiner Anordnungen und Verfügungen…

  • Freiheitliche demokratische Grundordnung

    Die freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnet die grundlegenden Verfassungsprinzipien, die eine freiheitliche Demokratie prägen und eine Gewalt- oder Willkürherrschaft ausschließen. Zu ihrem Kern gehören insbesondere die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, unabhängige Gerichte sowie das Recht auf politische Opposition. Der Begriff ist zentral für…

  • Wehrhafte Demokratie

    Die wehrhafte Demokratie beschreibt das Prinzip, dass eine demokratische Verfassungsordnung ihre eigene Abschaffung nicht tatenlos hinnehmen muss. Das Grundgesetz stellt deshalb rechtliche Mittel bereit, um die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu schützen, die Freiheit und Demokratie beseitigen wollen. Dazu gehören insbesondere das Parteiverbot, das Vereinigungsverbot, die Grundrechtsverwirkung und besondere Schutzvorschriften für tragende Verfassungsprinzipien. Diese…

  • Bundestag

    Der Bundestag ist die unmittelbar vom Volk gewählte parlamentarische Vertretung auf Bundesebene und das zentrale Gesetzgebungsorgan des Bundes. Seine Abgeordneten werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen bestimmt. Der Bundestag beschließt Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler, kontrolliert die Bundesregierung, bewilligt den Bundeshaushalt und behandelt politische Fragen öffentlich. Seine Stellung, Wahl und Arbeitsweise richten sich…

  • Verfassungswidrigkeit

    Ein staatlicher Hoheitsakt ist verfassungswidrig, wenn er gegen das Grundgesetz oder eine sonst maßgebliche Verfassung verstößt. Verfassungswidrig können insbesondere Gesetze, Urteile und Verwaltungsakte sein. Der Verstoß kann das Verfahren, die Zuständigkeit oder den Inhalt der Maßnahme betreffen. Ob und mit welchen Folgen Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, richtet sich nach dem jeweils vorgesehenen Verfahren und der zuständigen…

  • Verfassungsmäßige Ordnung

    Die verfassungsmäßige Ordnung bezeichnet eine Rechtsordnung, die mit den Vorgaben der Verfassung übereinstimmt. Ihre genaue Bedeutung hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab. In Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes umfasst sie nach der Rechtsprechung die Gesamtheit aller formell und materiell verfassungsgemäßen Rechtsnormen. In anderen Vorschriften kann der Begriff enger verstanden werden und besonders die grundlegenden Prinzipien…

  • Bundesstaatsprinzip

    Das Bundesstaatsprinzip bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem Bund und eigenständigen Ländern besteht. Beide Ebenen besitzen eigene staatliche Aufgaben, Organe und verfassungsrechtlich garantierte Kompetenzen. Die Länder wirken insbesondere über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Die Kompetenzverteilung richtet sich nach dem Grundgesetz; weder der Bund noch die Länder dürfen die bundesstaatliche Ordnung einseitig beseitigen….

  • Republikprinzip

    Das Republikprinzip bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Monarchie ist und das Staatsoberhaupt seine Stellung nicht erblich erlangt. Öffentliche Ämter werden vielmehr nur auf Zeit und aufgrund rechtlich geregelter demokratischer Verfahren übertragen. Das Prinzip ist in Art. 20 Abs. 1 GG verankert und gehört zu den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien der deutschen Verfassungsordnung. Inhalt Republik bezeichnet vor…