Ausschließliche Gesetzgebung
Die ausschließliche Gesetzgebung ist eine Form der Gesetzgebungskompetenz, bei der grundsätzlich allein der Bund zur gesetzlichen Regelung befugt ist. Die Länder dürfen auf diesen Gebieten nur dann Gesetze erlassen, wenn und soweit ein Bundesgesetz sie ausdrücklich dazu ermächtigt. Die wichtigsten Materien sind in Artikel 73 des Grundgesetzes aufgeführt, darunter auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Staatsangehörigkeit und Währungswesen….