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Wahlkreiseinteilung

Wahlkreiseinteilung ist die gesetzliche Abgrenzung des Wahlgebiets in räumliche Wahlkreise. Für Bundestagswahlen bestehen 299 Wahlkreise. Ihre Grenzen sollen Ländergrenzen beachten, räumlich zusammenhängende Gebiete bilden und vergleichbar große Bevölkerungszahlen gewährleisten. Die Einteilung beeinflusst die Chancengleichheit der Wahlbewerber und die Gleichheit der Wählerstimmen; erhebliche Bevölkerungsabweichungen müssen deshalb überprüft und durch Neuabgrenzung korrigiert werden.

Gesetzliche Maßstäbe

§ 3 BWahlG nennt Vorgaben zu Ländergrenzen, Bevölkerungszahlen, räumlichem Zusammenhang und kommunalen Grenzen. Eine Wahlkreiskommission berichtet über Bevölkerungsverschiebungen und schlägt Änderungen vor.

Bezug zur Wahlgleichheit

Sehr unterschiedlich große Wahlkreise können die Gleichheit der Wahl beeinträchtigen. Im System der personalisierten Verhältniswahl bleibt zugleich eine praktikable regionale Repräsentation erforderlich.

Beispiel

Ein Wahlkreis wächst stark und überschreitet die gesetzlich tolerierte Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl. Der Gesetzgeber muss seine Grenzen vor einer künftigen Wahl anpassen.

FAQ

Wer ändert Wahlkreisgrenzen?

Der Bundesgesetzgeber; die Wahlkreiskommission bereitet Empfehlungen vor.

Sind Gemeindegrenzen zwingend einzuhalten?

Sie sollen nach Möglichkeit beachtet werden, können aber zur Einhaltung höherrangiger Vorgaben durchschnitten werden.

Wo stehen die Kriterien?

In § 3 BWahlG; weitere Hinweise bietet wahlrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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