Wahlfehler
Ein Wahlfehler ist ein Verstoß gegen Vorschriften oder ungeschriebene Grundsätze, die Vorbereitung, Durchführung, Ergebnisermittlung oder Feststellung einer Wahl regeln. Er kann von Wahlorganen, Behörden oder unter besonderen Voraussetzungen auch von privaten Dritten verursacht werden. Nicht jeder Wahlfehler führt zur Ungültigkeit der Wahl. Er muss regelmäßig mandatsrelevant sein, also das Wahlergebnis oder die konkrete Sitzverteilung beeinflusst haben oder beeinflussen können.
Mögliche Fehlerquellen
Fehler können bei Wählerverzeichnis, Wahlvorschlägen, Stimmzetteln, Wahlhandlung, Auszählung oder Ergebnisfeststellung auftreten. Auch eine erhebliche Verletzung der Freiheit der Wahl oder der Öffentlichkeit der Wahl kommt in Betracht.
Rechtsfolgen
Die Wahlprüfung dient nicht der Sanktion jedes Verstoßes, sondern dem Schutz der richtigen Zusammensetzung des Parlaments. Maßnahmen reichen von rechnerischer Berichtigung bis zur Wiederholung der Wahl in betroffenen Gebieten.
Beispiel
In einem Wahlbezirk werden gültige Stimmen einer Partei irrtümlich als ungültig behandelt. Der Auszählungsfehler ist wahlrechtlich erheblich, wenn die betroffene Stimmenzahl die Sitzverteilung ändern kann.
FAQ
Ist eine Panne automatisch ein Wahlfehler?
Nur wenn eine wahlrechtliche Vorschrift oder ein Wahlrechtsgrundsatz verletzt ist.
Muss der Fehler das Ergebnis sicher geändert haben?
Regelmäßig genügt eine konkrete Möglichkeit der Auswirkung.
Wie wird ein Fehler geltend gemacht?
Bei Bundestagswahlen zunächst durch Wahleinspruch; Einzelheiten erklären wahlrecht-faq.de und das Wahlprüfungsgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.