Verfassungsrecht

  • Übermaßverbot

    Übermaßverbot besagt, dass ein staatlicher Eingriff nicht stärker sein darf, als es zur Erreichung eines legitimen Zwecks erforderlich und zumutbar ist. Es entspricht im Kern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verlangt einen legitimen Zweck sowie Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme. Der Staat muss unter gleich wirksamen Mitteln das mildeste wählen und darf den angestrebten Nutzen nicht…

  • Einrichtungsgarantie

    Einrichtungsgarantie ist eine Verfassungsnorm, die Bestand und wesentliche Struktur einer öffentlich-rechtlichen Institution gegen vollständige Abschaffung oder inhaltliche Aushöhlung schützt. Der Gesetzgeber darf die Einrichtung ausgestalten und verändern, muss aber ihren verfassungsrechtlich prägenden Kern erhalten. Beispiele sind die kommunale Selbstverwaltung, das Berufsbeamtentum oder bestimmte Strukturen der Rechtspflege. Anders als ein individuelles Grundrecht richtet sich die Garantie…

  • Demokratiegebot

    Demokratiegebot verpflichtet jede staatliche Ordnung in Deutschland auf demokratische Legitimation, Verantwortlichkeit und Kontrolle. Staatsgewalt muss auf den Willen des Volkes zurückführbar sein und in Verfahren ausgeübt werden, die freie politische Willensbildung, Mehrheitsentscheidungen, Minderheitenschutz und wirksame Opposition ermöglichen. Das Gebot prägt Bund und Länder, die kommunale Ebene sowie die Mitwirkung Deutschlands in überstaatlichen Organisationen. Es verlangt…

  • Chancengleichheit der politischen Parteien

    Chancengleichheit der politischen Parteien ist ihr verfassungsrechtlicher Anspruch, im politischen Wettbewerb grundsätzlich gleich behandelt zu werden. Er folgt aus der Parteienfreiheit, dem Demokratieprinzip und bei Wahlen aus der Gleichheit der Wahl. Staatliche Stellen dürfen einzelne Parteien weder bevorzugen noch benachteiligen, sofern kein besonders tragfähiger sachlicher Grund besteht. Wegen der Bedeutung offener Willensbildung gelten strenge Maßstäbe,…

  • Parteienprivileg

    Parteienprivileg bezeichnet den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz politischer Parteien vor staatlicher Bekämpfung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit. Solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, dürfen Verwaltungsbehörden und Gerichte sie grundsätzlich nicht wie eine verbotene Organisation behandeln oder von der politischen Betätigung ausschließen. Beobachtung und öffentliche Auseinandersetzung bleiben unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Das Privileg sichert den freien Parteienwettbewerb…

  • Parteiverbot

    Parteiverbot ist die verfassungsgerichtliche Feststellung, dass eine politische Partei verfassungswidrig ist und aufgelöst wird. Voraussetzung ist, dass sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zusätzlich muss eine konkrete Möglichkeit bestehen, dass ihr Handeln erfolgreich…

  • Fraktionszwang

    Fraktionszwang bezeichnet unzulässigen Druck auf einen Abgeordneten, bei parlamentarischen Abstimmungen gegen seine eigene Überzeugung der Mehrheitslinie seiner Fraktion zu folgen. Er widerspricht dem freien Mandat, nach dem der Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Davon zu unterscheiden ist die zulässige Fraktionsdisziplin: politische Abstimmung, Überzeugungsarbeit…

  • |

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde ist eine Verfassungsbeschwerde, die unmittelbar gegen eine Rechtsnorm gerichtet ist. Der Beschwerdeführer muss durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht betroffen sein. Ist zunächst ein Vollzugsakt erforderlich, muss dieser regelmäßig abgewartet und fachgerichtlich angegriffen werden. Gegen Gesetze gilt grundsätzlich eine Jahresfrist. Die Beschwerde eröffnet keine abstrakte Normenkontrolle, sondern…

  • |

    Bundespräsidentenanklage

    Bundespräsidentenanklage ist das Verfahren nach Art. 61 GG, mit dem Bundestag oder Bundesrat den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen kann. Der Antrag benötigt ein qualifiziertes Quorum. Stellt das Gericht die schuldhafte Rechtsverletzung fest, kann es den Bundespräsidenten seines Amtes für verlustig erklären. Das Verfahren schützt die…

  • |

    Faktischer Grundrechtseingriff

    Ein faktischer Grundrechtseingriff liegt vor, wenn staatliches Verhalten die Ausübung eines Grundrechts tatsächlich beeinträchtigt, ohne unmittelbar durch einen klassischen Rechtsbefehl, Zwang oder ein Verbot zu wirken. Erfasst werden etwa staatliche Warnungen, Informationsmaßnahmen oder sonstige Realakte mit gewichtigen nachteiligen Folgen. Entscheidend sind Wirkung und Zurechenbarkeit der Maßnahme; nicht erforderlich ist, dass der Staat die Beeinträchtigung ausdrücklich…