Übermaßverbot
Übermaßverbot besagt, dass ein staatlicher Eingriff nicht stärker sein darf, als es zur Erreichung eines legitimen Zwecks erforderlich und zumutbar ist. Es entspricht im Kern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verlangt einen legitimen Zweck sowie Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme. Der Staat muss unter gleich wirksamen Mitteln das mildeste wählen und darf den angestrebten Nutzen nicht…